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Ergonomie am Arbeitsplatz

Richtiges Sitzen - körperliche Grundlagen

Arbeitsmittel müssen so gestaltet sein, dass einem möglichst großen Kreis von Benutzern mit unterschiedlichen Körpermaßen die Erledigung verschiedener Arbeitsaufgaben in ergonomischen Körperhaltungen ermöglicht wird. Bei der Gestaltung von Arbeitsmitteln werden die statistisch abgeleiteten Perzentile der Maße erwachsener Menschen (Altersgruppen 18. bis 65. Lebensjahr) zugrunde gelegt. Dabei gibt ein Perzentilwert an, wie viele Menschen unter oder über dem betreffenden Wert mit ihren Körpermaßen liegen.

In der Praxis haben sich als zu berücksichtigende Grenzwerte das 5. und das 95. Perzentil bewährt. Das bedeutet, dass in dem jeweiligen Maß die 5 % kleinsten und die 5 % größten Erwachsenen nicht berücksichtigt werden.

In Deutschland sollen deshalb die Arbeitsmittel für Benutzer mit einer Körperhöhe von 1510 mm bis 1910 mm geeignet sein. Benutzer mit Körperhöhen, die außerhalb dieses Bereiches liegen, benötigen individuelle Lösungen für ihre Arbeitsmittel.

Um entsprechende Maße der Arbeitsmittel festlegen zu können, werden Referenz-Körperhaltungen für Sitzen und Stehen angenommen.

Diese Haltungen sind jedoch weder optimal noch auf Dauer anzustreben. Die Arbeitshöhe sollte sowohl an Sitz- als auch an Steharbeitsplätzen bei locker herabhängenden Oberarmen etwa in Ellenbogenhöhe liegen.

Eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung wird erreicht, wenn am Steharbeitsplatz die Arbeitshöhe und am Sitzarbeitsplatz zusätzlich die Sitzhöhe den Körpermaßen des Benutzers angepasst ist.

Eine optimale ergonomische Arbeitsplatzgestaltung setzt voraus, dass bezüglich der Höhen von einem Fixpunkt und zwei Variablen ausgegangen wird.

Arbeitsplätze, bei denen der Fußboden und die Arbeitsflächenhöhe "fix" sind, ermöglichen keine gute Anpassung an den Benutzer. Eine optimale und damit individuelle Anpassung ergibt sich über den Fixpunkt Fußboden und die Höhenvariablen Sitzfläche und Arbeitsfläche.

Von Bedeutung für ergonomische Sitz- und Stehhaltungen sind außerdem Greifräume, Blickfelder, Sehabstände und Bewegungsabläufe. Um ausreichend Raum für ergonomische Arbeitshaltungen zu gewährleisten, müssen auch die Anordnung und Einstellung der Arbeitsmittel berücksichtigt werden.

Richtiges Sitzen - Arbeitstisch/Arbeitsfläche

Der Arbeitstisch oder die Arbeitsfläche sind wesentliche Elemente der sicheren und ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung.

Arbeitsflächen sind Oberflächen von Tisch oder Arbeitsplatten, auf denen Arbeitsmittel abhängig von Arbeitsaufgabe und Arbeitsablauf flexibel angeordnet werden können.

Eine flexible Aufstellung und Zuordnung ist gewährleistet, wenn Bildschirm, Tastatur, sonstige Eingabemittel, zusätzliche Arbeitsmittel und Schriftgut leicht umgestellt und an jeder Stelle der Arbeitsfläche angeordnet werden können, ohne über diese Fläche hinauszuragen.

Anordnung der Arbeitsmittel

Die Zuordnung von Bildschirmen, Eingabemitteln, Arbeitsvorlagen und zusätzlichen Arbeitsmitteln muss entsprechend dem Schwerpunkt der Arbeitsaufgaben erfolgen. Hierbei sind sowohl die visuellen als auch die manuellen Erfordernisse zu berücksichtigen.

Die Arbeitsmittel sind je nach Grad der Benutzung anzuordnen. Häufig Benötigtes sollte möglichst zentral im Blickfeld und Greifraum angeordnet werden, nur gelegentlich Benötigtes dezentral.

Greifraum

Auf der Arbeitsfläche erstreckt sich im Bereich der zentralen Sehachse der Greifraum für häufig benutzte Arbeitsmittel bis zu einer Tiefe von 300 mm. Als Auflage für die Handballen vor Eingabemitteln (Tastatur, Maus) ist ein Abstand von 100 mm bis 150 mm von der Vorderkante der Arbeitsfläche vorzusehen.

Als horizontales Blickfeld gilt der Bereich von bis zu 35° beidseitig der zentralen Sehachse. Als vertikales Blickfeld ist der Bereich von der horizontalen Sehachse bis zu 60° nach unten anzusehen.

Um eine entspannte Kopfhaltung zu erzielen und visuelle Belastungen zu vermindern, sollte die Blicklinie (= gedachte Verbindungslinie zwischen Auge und beobachtetem Objekt) um etwa 35° aus der Waagerechten abgesenkt werden und einen annähernd rechten Winkel mit der Bildschirmoberfläche bilden.

Die oberste Zeile auf dem Bildschirm soll keinesfalls oberhalb der horizontalen Sehachse liegen.

Die Sehabstände müssen der jeweiligen Sehaufgabe entsprechen und sollen mindestens 500 mm betragen. Dabei sind die Anforderungen für Zeichengröße, -gestalt und Abstände zu erfüllen. Um belastende Akkommodationsvorgänge zu vermeiden, sind bei Arbeiten, die häufige Blickwechsel zwischen Arbeitsmitteln erfordern, möglichst einheitliche Sehabstände einzuhalten.

Bei Bildschirmen mit größeren Anzeigeflächen (z. B. CRT mit Diagonalen ab 17″, LCD mit Diagonalen ab 15″) oder beim gleichzeitigen Einsatz von mehreren Bildschirmen können bei entsprechenden Zeichengrößen Sehabstände bis 800 mm erforderlich sein.

Sicherheitstechnische Anforderungen

Der Arbeitstisch muss so gestaltet sein, dass ein Verletzungsrisiko für den Benutzer oder auch für Dritte bei bestimmungsgemäßer Verwendung minimiert wird.

Dieses ist gegeben, wenn die Anforderungen hinsichtlich

eingehalten sind.

Die Standsicherheit von Arbeitstischen ist gegeben, wenn sie bei einer Belastung der Arbeitsflächenkante an ungünstigster Stelle mit 750 N nicht kippen. Die möglichen Tisch bzw. Arbeitsflächeneinstellungen sind dabei zu berücksichtigen, z. B. bei einer verschiebbaren Arbeitsfläche die Rastposition. Das Tischgestell darf zur Gewährleistung der Standsicherheit keine Stolperstellen bilden.

Steharbeitstische bzw. Stehpulte dürfen nicht kippen, wenn sie an ungünstigster Stelle vertikal mit 250 N, aufgebracht in 50 mm Abstand von der Arbeitsflächenkante, belastet werden. Gleichzeitig ist eine horizontale Kraft von 25 N aufzubringen.

Die Stabilität von Arbeitstischen beinhaltet ausreichende Festigkeit, Dauerhaltbarkeit, Steifigkeit und Vermeidung störender Schwingungen.

Festigkeit und Dauerhaltbarkeit sind gegeben, wenn Belastungen, z. B. durch Körpergewicht, bei Benutzung oder durch Verschieben und Transport nicht zu Beschädigungen führen. Dabei müssen Kräfte bis zu 1000 N sicher aufgenommen werden.

Ein Mangel an Steifigkeit kann z. B. durch Anstoßen bei manuellen Schreibarbeiten oder dem Einsatz von Druckern zu störenden Schwingungen führen. Dabei dürfen die horizontalen Auslenkungen in Sitz- und Stehhöhe 5 mm bzw. 8 mm nicht überschreiten. Größere Auslenkungen können zum Teil durch ein gutes Dämpfungsvermögen des Tisches kompensiert werden.

Gefahren durch bewegliche Teile werden vermieden, wenn zugängliche Zwischenräume in jeder Position während der Bewegung entweder ≤ 8 mm oder ≥ 25 mm sind. Das gilt z. B. beim Betätigen einer verschiebbaren Arbeitsfläche, bei der manuellen Höhenverstellung oder bei einer kraftbetätigten Höhenverstellung auch für angrenzende Arbeitsmittel und bauliche Einrichtungen.

Bei neigbaren Arbeitsflächen soll die Neigung nicht größer als 8° sein.

Um Gefährdungen des Benutzers durch Stolpern über freiliegende elektrische Leitungen und Leitungsschleifen zu vermeiden, sind vertikale und horizontale Installationskanäle erforderlich.

Arbeitsflächen müssen für den Gebrauch ausreichend kratz- und abriebfest sowie beständig gegen Zigarettenglut und chemische Einflüsse sein. Reflexionsgrade (Helligkeit ) müssen im Bereich von 0,15 bis 0,75 liegen. Bei Glanzgraden (Spiegelung) ist max. seidenmatt oder ein 60 °-Reflektometerwert bis 20° zulässig.

Bei Tischen mit besonderen Ausstattungsmerkmalen, wie z. B. verschiebbare Arbeitsfläche, Höhenverstellung, Freiformflächen, müssen geeignete Benutzerinformationen vorliegen.

Ergonomische Gestaltung

Die folgenden Faktoren haben wesentlichen Einfluss auf die Gestaltung ergonomischer Arbeitstische:

Tischsysteme

Es können unterschiedliche Tischsysteme eingesetzt werden:

Körperhaltung Höhe Kriterien
sitzend:
fest bedingt anpassbar,
ausschließlich über Stuhl;
individuell nur durch Hilfsmittel,
z. B. Fußstützen
einstellbar gut anpassbar für einen Benutzer
verstellbar gut anpassbar für wechselnde Benutzer
stehend:
fest nicht anpassbar
einstellbar gut anpassbar für einen Benutzer
verstellbar gut anpassbar für wechselnde Benutzer
sitzend/stehend:
verstellbar gut anpassbar und bewegungsfördernd für wechselnde Benutzer und Körperhaltungen
Neben der benutzerbezogenen ist ggf. eine zusätzliche aufgabenbezogene Anpassung erforderlich.

Höhe

Unter Berücksichtigung der Verstellmöglichkeiten des Arbeitstisches/der -fläche sollte die Arbeitshöhe an die unterschiedlichen Körpermaße des Menschen und die Arbeitsaufgabe sowohl im Sitzen als auch im Stehen angepasst werden können. Die Arbeitsflächenhöhe hat einen wesentlichen Einfluss auf die Körperhaltung.

Höhenverstellbare Arbeitsflächen, die sich sowohl im Sitzen als auch im Stehen nutzen lassen, wirken sich günstig auf den Bewegungsapparat des Menschen aus, wenn durch die Bereitschaft zur Nutzung der Höhenverstellung die Sitz-Steh-Dynamik gefördert wird.

Die Höhenverstellung von Arbeitsflächen kann z. B. mittels Seilzug, Kurbeltrieb, Gasfeder, elektromotorischer Antriebe oder auch deren Kombination erfolgen. Der Verstellmechanismus muss sich auch unter Belastung leichtgängig und sicher betätigen lassen.

Unter Berücksichtigung der zum Teil miteinander in Konflikt stehenden Anforderungen der Körpermaße und Körperhaltungen, der mechanischen Konstruktion, der verwendeten Arbeitsmittel und anderer Faktoren sind Mindestanforderungen für Abmessungen und Verstellbereiche festgelegt. Eine ausreichende Bewegungsfreiheit ist gegeben, wenn die Mindestanforderungen eingehalten sind.

Entspannte und ermüdungsfreie Körperhaltungen bei guter Bewegungsfreiheit - ohne Benutzung einer Fußstütze - werden insbesondere für kleine und große Benutzer gefördert, wenn nachstehende Empfehlungen für Abmessungen und Verstellbereiche erreicht werden.

Arbeitsfläche (mm) Arbeitsflächenhöhe (mm)
Breite Tiefe
höhenverstellbar
fest
sitzende stehende sitzende
und
stehende
sitzende stehende
Tätigkeit
Mindestanforderungen
1200, 1600 800 680
bis 760
950
bis 1180
680
bis 1180
720
(± 15)
1030
bis 1060
Ergonomische Empfehlungen
1600 800, 900, 1000 < 620
bis 820
950
bis 1200
< 620
bis 1200
1050
(± 50)
Breiten von 1200 mm können z. B. durch tischhohe Bürocontainer auf das ergonomische Mindestmaß von 1600 mm Breite aufgerüstet werden. Die Maße der Arbeitsfläche sollten in Breite und Tiefe ein Vielfaches von 100 mm betragen. Aus konstruktiven Gründen ist bei Sitz-/Steharbeitsflächen ein Mindesthub von 440 mm beginnend bei 680 mm oder 720 mm zulässig.

Breite und Tiefe

Die Arbeitsfläche ist Aufstell- und Ablagefläche für Arbeitsmittel (z. B. Bildschirm, Tastatur) und Arbeitsmaterialien (z. B. Schriftgut). Zusätzlich muss sie einen ausreichenden Freiraum zur Auflage für Hände und Arme des Benutzers bieten und ihm Haltungswechsel ermöglichen.

Die Tiefe der Arbeitsfläche ist abhängig von den erforderlichen Sehabständen, der Hand-/ Armauflage, den Bautiefen der eingesetzten Geräte sowie dem Bein- und Fußraum.

Eine Mindesttiefe der Arbeitsfläche von 800 mm ist in jedem Fall erforderlich. Sie kann allerdings beim Einsatz von Bildschirmen mit großen Bautiefen zu gering sein.

Ausreichend groß ist eine Arbeitsfläche, wenn ihre Maße mindestens 1600 mm x 800 mm (Breite x Tiefe) betragen. Größere Arbeitsflächen sind besonders bei Arbeitsaufgaben und Arbeitsabläufen mit wechselnden Tätigkeiten sowie bei zusätzlichen Arbeitsmitteln erforderlich.

An Arbeitsplätzen, die nur mit einem Bildschirmgerät ausgerüstet sind, an denen Schriftgut nur in geringem Umfang verwendet wird und an denen keine wechselnden Tätigkeiten ausgeübt werden, kann ausnahmsweise die Arbeitsflächenbreite von 1600 mm bis auf 1200 mm verringert werden. Die nutzbare Arbeitsfläche muss mindestens 0,96 m 2 betragen.

Flächenformen

Unter Beachtung der Mindestabmessungen sowie der erforderlichen Bein- und Fußräume sind Arbeitsflächenkombinationen und vom Rechteck abweichende Flächen (Freiformflächen) möglich.

Bei Arbeitsflächenkombinationen darf die Gesamtarbeitsfläche nicht kleiner als 1,28 m 2 sein und an keiner Stelle eine geringere Tiefe als 800 mm aufweisen. Dabei ist mindestens eine ungeteilte Arbeitsfläche von 800 mm Breite vorzusehen. Wird unter der ungeteilten Arbeitsfläche ein Bürocontainer angeordnet, so ist eine Breite von mindestens 1200 mm vorzusehen.

Im Eckbereich von Verkettungen kann die Breite der Arbeitsfläche an der Vorderseite auf bis zu 565 mm verringert werden.

Bei der Auswahl und beim Einsatz von Freiformflächen sind in Abhängigkeit von den vorgesehenen Tätigkeiten die Anordnung der Arbeitsmittel und die einzunehmenden Arbeitspositionen zu berücksichtigen. Um eine ausreichende Bewegungsfreiheit für den Benutzer zu gewährleisten, muss bei geschwungenen Arbeitskanten der konkave Radius mind. 400 mm betragen. Er darf maximal als Viertelkreis ausgeführt werden.

Bein- und Fußraum

Um dem Benutzer ausreichende Möglichkeiten für Haltungswechsel zu bieten, ist unterhalb der Arbeitsfläche ein entsprechender Bein- und Fußraum in Breite, Tiefe und Höhe erforderlich.

Bei einer Arbeitsflächenhöhe von 720 mm ist dies gegeben, wenn der freie Raum die folgenden Abmessungen aufweist:

Höhe:

Im Fußraum bleiben Materialdicken von Blenden unberücksichtigt.

Die Bein- und Fußraumbreite muss sich bei unterschiedlichen Arbeitsaufgaben an den Bewegungsabläufen des Benutzers orientieren, d. h. sie sollte über die gesamte Arbeitskantenbreite vorhanden sein und nicht durch Stützelemente einschl. ihrer Fußausleger eingeschränkt werden.

Wenn es aus arbeitstechnischen oder konstruktiven Gründen nicht möglich sein sollte, den optimalen Beinraum zu realisieren, darf ausnahmsweise der Beinraum eingeschränkt werden. Folgende Mindestmaße sind einzuhalten:

Breite:

Höhe:

Bei höhenein-/-verstellbaren sowie neigbaren Arbeitsflächen ist zur Bestimmung des Bein und Fußraumes die Arbeitsflächenhöhe auf 720 mm einzustellen.

Auch bei Arbeitsflächenkombinationen und Freiformflächen müssen Bein- und Fußräume für die verschiedenen Arbeitspositionen frei bleiben. Stützelemente müssen sichtbar oder so platziert werden, dass ein Verletzungsrisiko minimiert ist. Sie müssen entweder weniger als 100 mm oder mehr als 450 mm von der Arbeitskante zurückgesetzt sein.

An Steharbeitsplätzen ist ein Fußraum von mind. 600 mm Breite, 150 mm Tiefe und 120 mm Höhe als ausreichend anzusehen. Eine Kniefreiheit von 80 mm Tiefe ist erforderlich.

Richtiges Sitzen - Büroarbeitsstuhl

Der Büroarbeitsstuhl soll die natürliche Haltung des Menschen im Sitzen unterstützen und im angemessenen Verhältnis zur Arbeitsaufgabe Bewegungen fördern.

Das aus Sitz und Rückenlehne bestehende Oberteil ist drehbar und höhenverstellbar. Das Untergestell ist mit Rollen ausgestattet.

Wichtige Kriterien für die Auswahl sind:

Sicherheitstechnische Anforderungen

Büroarbeitsstühle sollen konstruktiv mindestens auf ein Körpergewicht von 110 kg und eine tägliche Nutzungszeit von acht Stunden ausgelegt sein. Büroarbeitsstühle, die von schwereren Personen und/ oder länger als acht Stunden /Tag benutzt werden, müssen hierfür geeignet sein.

Der Büroarbeitsstuhl muss so gestaltet sein, dass ein Verletzungsrisiko für den Benutzer oder auch für Dritte bei bestimmungsgemäßer Verwendung minimiert ist.

Dieses ist gegeben, wenn die Anforderungen hinsichtlich

eingehalten sind.

Standsicherheit beim Benutzen ist gegeben, wenn der Büroarbeitsstuhl bei Belastung der Sitzflächenvorderkante an der ungünstigsten Stelle, beim Hinauslehnen über die Armlehnen, beim Zurücklehnen und beim Sitzen auf der Vorderkante nicht kippt.

Dieses bedingt im Allgemeinen ein Untergestell mit fünf Abstützpunkten. Ein Mindestabstand von 195 mm zwischen Drehachse des Büroarbeitsstuhles und Kippkante - das Standsicherheitsmaß - darf nicht unterschritten werden. Bei der Verwendung von Rollen ist von der für die Standsicherheit ungünstigsten Stellung zweier benachbarter Rollen auszugehen. Um Stolpergefahren zu vermeiden, darf bei Vergrößerung des Standsicherheitsmaßes die größte Ausladung des Untergestells nicht mehr als 365 mm, bei Lenkrollen 415 mm, von der Drehachse des Büroarbeitsstuhles betragen. Eine Sicherheit gegen Kippen muss bei größtmöglicher Ausladung der Rückenlehne gegeben sein.

Tragende Bauteile müssen die bei bestimmungsgemäßer Verwendung auftretenden Kräfte sicher aufnehmen, d. h. es dürfen keine Brüche oder bleibenden Verformungen entstehen und sich keine Teile unbeabsichtigt lösen. Detaillierte Anforderungen und Prüfungen für Standsicherheit und Stabilität sind in den Produktnormen festgelegt.

Die individuelle Anpassbarkeit des Büroarbeitsstuhles erfordert verschiedene Verstelleinrichtungen. Die einstellbaren und beweglichen Teile müssen so ausgelegt sein, dass Verletzungen und unbeabsichtigtes Bedienen vermieden werden. Die sicherheitstechnische und ergonomische Gestaltung und Anordnung der Stellteile bedingt, dass sie leicht zugänglich sind, ihre Betätigung in Sitzhaltung möglich ist und ihre Bewegungsrichtung der Stuhlfunktion entspricht.

Selbsttragende Sitzhöhenverstellelemente mit Energiespeicher (Gasfedern) dürfen nur eine stirnseitige Auslösung aufweisen, müssen im tragenden Bereich aus einem Stück gefertigt sein und sind über einen Konus am Sitz zu befestigen. Am Büroarbeitsstuhl muss gut sichtbar folgender Hinweis vorhanden sein:

Achtung! Austausch und Arbeiten im Bereich des Sitzhöhenverstellelementes nur durch eingewiesenes Personal.

Gefahren durch bewegliche Teile, wie z. B. Sitzmechaniken, werden vermieden, wenn zugängliche Zwischenräume in jeder Position während der Bewegung entweder ≤ 8 mm oder ≥ 25 mm sind.

Zur Verhinderung von Gefahren durch unbeabsichtigtes Wegrollen müssen die Rollen beim unbelasteten Büroarbeitsstuhl gebremst sein. Um Kippgefahren zu vermeiden, müssen die Rollen beim belasteten Büroarbeitsstuhl leichtgängig sein. Der Rollwiderstand hängt vom Fußbodenbelag, den Laufeigenschaften und der Belastung der Rollen ab. Die Rollen sind dem Fußbodenbelag anzupassen, d. h. bei weichem Belag, wie z. B. Teppichboden, sind harte Rollen und bei hartem Belag, wie z. B. Parkett, weiche Rollen einzusetzen. Harte Rollen werden einfarbig und weiche Rollen zweifarbig ausgeführt. Ein Büroarbeitsstuhl darf nur mit gleichartigen Rollen ausgestattet sein.

Jedem Büroarbeitsstuhl ist eine Benutzerinformation in deutscher Sprache beizufügen. Diese sollte in einer dauerhaften Aufnahmemöglichkeit am Büroarbeitsstuhl untergebracht sein.

Ergonomische Gestaltung

Ergonomisch sind Büroarbeitsstühle gestaltet, wenn die Anforderungen hinsichtlich der

eingehalten sind.

Eine ausreichende Verstellbarkeit des Sitzes in der Höhe ist gegeben, wenn Benutzer mit unterschiedlichen Körpermaßen die Referenz-Sitzhaltung einnehmen können. Die Unterschenkellänge einschl. Fuß und Schuhwerk bestimmen dabei die Sitzhöhe.

Zur Vermeidung unzuträglicher Stoßbelastungen der Wirbelsäule muss das Körpergewicht beim Hinsetzen durch eine geeignete Konstruktion federnd abgefangen werden. Auch in der untersten Einstellung des Sitzes sollte eine Federung spürbar sein.

Die Sitztiefe ist so auszulegen, dass kleine Benutzer ausreichenden Beckenhalt durch die Rückenlehne finden und große Benutzer ausreichende Auflageflächen für die Oberschenkel haben. Dabei muss der Kniekehlenbereich frei bleiben. Durch die erheblichen Maßunterschiede der Benutzer sind in der Tiefe verstellbare Sitze zu bevorzugen. Einstellbare Sitzneigungswinkel sowohl nach vorn als auch nach hinten ermöglichen dem Nutzer, unterschiedliche Sitzhaltungen einzunehmen.

Die Polsterung des Sitzes ist so zu gestalten, dass es weder zu starken Verformungen noch zu unangenehmen punktuellen Druckeinwirkungen kommt. Der Bereich der Sitzflächenvorderkante sollte als Radius (40 mm ≤ R ≤ 120 mm) ausgeführt sein. Wärme- und Feuchtigkeitsstauungen im Sitz- und Rückenlehnenbereich werden durch geeignete Polsterung sowie entsprechende Bezugsmaterialien bzw. Oberflächenstrukturen vermieden. Nicht geeignet sind voll verklebte Polsterflächen oder wasserdampfdichte Hinterschäumfolien.

Die Rückenlehne soll die natürliche Form der Wirbelsäule in den verschiedenen Sitzhaltungen unterstützen. Sie kann höhenverstellbar oder fest ausgeführt sein. Dabei sollte die Rückenlehnenoberkante bis in den Bereich der Schulterblätter reichen und die Rückenlehnenwölbung die Wirbelsäule in ihrem unteren und mittleren Bereich abstützen. Rückenlehnen sollten in ihrem oberen Bereich nicht nach vorne gezogen sein, da die Benutzer dann zu einer gekrümmten vorgeneigten Sitzhaltung gezwungen werden. Rückenlehnen, bei denen die Rückenlehnenoberkante 450 mm oder mehr über dem Sitz liegt, müssen nicht in der Höhe verstellbar sein. Sie sollten jedoch mit einer in der Höhe anpassbaren Lordosenstütze ausgestattet sein.

Unter Berücksichtigung der zum Teil miteinander in Konflikt stehenden Anforderungen durch Körpermaße und Körperhaltungen, der mechanischen Konstruktion, der verwendeten Arbeitsmittel und anderer Faktoren sind Mindestanforderungen für Abmessungen und Verstellbereiche festgelegt. Eine ausreichende Bewegungsfreiheit ist gegeben, wenn die Mindestanforderungen eingehalten sind.

Entspannte und ermüdungsfreie Körperhaltungen bei guter Bewegungsfreiheit - ohne Benutzung einer Fußstütze - werden ins besondere für kleine und große Benutzer gefördert, wenn die ergonomischen Empfehlungen für Abmessungen und Verstellbereiche erreicht werden.

Stuhlmaße

Bezeichnung Maßbereiche (mm)
Mindest-
anforderungen
Ergonomische
Empfehlungen
Sitzhöhe, verstellbar 400 bis 510 < 400 bis 530
Sitztiefe, verstellbar 400 bis 420 370 bis 470
Sitzbreite 400 > 450
Rückenlehnen, Höhe des Abstützpunktes 170 bis 220 170 bis 230
Rückenlehnenoberkante, Höhe 360 > 4501
Rückenlehnen, Breite in Beckenkammhöhe 360 > 400
Rückenlehnenneigung, verstellbar 15° > 15°
1Das Mindestmaß von 450 mm kann durch eine Höhenverstellbarkeit der Rückenlehne oder durch deren Bauhöhe erreicht werden.

Armstützen entlasten die Schulter- und Nackenmuskulatur und bieten Hilfe beim Aufstehen und Hinsetzen. Feste Armstützen sollten wegen der unterschiedlichen Körpermaße der Benutzer nach vorne geneigt sein. Ihre Gestaltung darf die Ausübung der Tätigkeit nicht behindern. Eine bessere Anpassung ermöglichen höhen- und breitenverstellbare Armstützen.

Armauflagenmaße

Bezeichnung Maßbereiche (mm)
Mindest-
anforderungen
Ergonomische
Empfehlungen
Armauflagenhöhe, verstellbar 200 bis 250 180 bis 290
Armauflagenlänge 200 200
Armauflagenbreite 40 > 50
Armauflagenabstand zur Sitzvorderkante 100 > 150
Armauflagen, lichte Weite einstellbar 460 bis 510 < 460 bis > 510

Sitz und Rückenlehne sollen durch ihre Formgebung sowohl in der vorgeneigten als auch in der aufrechten und in der zurückgelehnten Sitzhaltung ein entspanntes, dynamisches Sitzen ermöglichen. Die Konstruktion des Büroarbeitsstuhles soll häufige Veränderungen der Sitzhaltung ermöglichen, unterstützen und fördern. Technisch kann dies durch unterschiedliche mechanische Komponenten und ggf. deren Kombination erreicht werden.

Stuhlmechaniken

Mechanik Funktion
Sitz und Rückenlehne fest verbunden. Kippen nur im festen Winkelverhältnis möglich.
Sitz fest und Rückenlehne neigbar.
Sitz und Rückenlehne neigbar. Änderung des Öffnungswinkels körperbezogen.

Dynamisches Sitzen

Dynamisches Sitzen setzt im Allgemeinen permanent neigbare Rückenlehnen voraus. Sie sollen auch für die vorgeneigte Sitzhaltung eine feste Abstützung im unteren Bereich der Lendenwirbelsäule sicherstellen. Für die aufrechte und zurückgelehnte Sitzhaltung ist eine dem Körpergewicht ausreichend anpassbare Abstützung der Wirbelsäule erforderlich. So kann die Anlehnkraft unterschiedlich großer und schwerer Benutzer ausgeglichen werden. Für verschiedene Sitzhaltungen sind Arretierungsmöglichkeiten der Rückenlehne erforderlich.

Die Synchronmechanik fördert über die Veränderung des Sitzöffnungswinkels hinaus auch eine Veränderung der Beinhaltung und Fußposition. Eine gute Synchronmechanik wird gekennzeichnet durch das Bewegungsverhältnis von Sitz- und Rückenlehne (1 : 2 bis 1 : 3), individuell einstellbare Lehnenrückstellkraft und die vom Bewegungsablauf abgedeckten Winkelbereiche.

Die Stuhlmechaniken einschl. der Sitzhöhen-, Sitztiefen- und Sitzneigungs-Verstellungen sowie ihre Kombinationsmöglichkeiten erlauben in jeder Hinsicht individuelle Lösungen. Damit Fehleinstellungen vermieden und die positiven Möglichkeiten richtig genutzt werden, ist eine praxisnahe Einweisung in die Benutzung des Büroarbeitsstuhles unerlässlich.

Quelle: VBG (mit freundl. Genehmigung), BGI 650 / Stand 2006, angepasst für your-seat-com und fries-innenausbau.de